Begleitung von Insolvenzverfahren
Auch im Rahmen der Begleitung von Insolvenzverfahren steht bei unserer Tätigkeit der in der Insolvenzordnung verankerte Sanierungs- und Fortführungsauftrag und damit die Erhaltung des Unternehmens im Vordergrund. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch schon im Vorfeld der Insolvenz die Möglichkeiten eines späteren Insolvenzplanverfahrens (pre-packaged plan). Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens kann sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern einigen und die Verwertung des Unternehmens abwenden.
Lässt sich eine Abwicklung des Unternehmens in der Insolvenz nicht vermeiden, bleibt der Sanierungsgedanke für uns auch in dieser Phase im Vordergrund. Häufig können erst unter dem Schutzschirm eines förmlichen Insolvenzverfahrens diejenigen Schritte umgesetzt werden, die für die Sanierung des Unterneh-mens unumgänglich sind. Nach unserem Verständnis bedeutet daher auch die Insolvenz eine Möglichkeit der Unternehmenssanierung und damit für einen Neuanfang.
Selbstverständlich sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpart-ner, wenn es darum geht, Ihre Rechte als Gläubiger durchzuset-zen und etwaige Sicherheiten zu verwerten.
Unser Beratungsspektrum im Bereich Begleitung von Insolvenzverfahren umfasst unter anderem:
- die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bis zu deren gerichtlicher Feststellung
- die Wahrnehmung von Gläubigerrechten im Gläubigerausschuss und/oder der Gläubigerversammlung
- die Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
- die Durchsetzung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
- die Beratung von Geschäftsführern und Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten in der Krise
- die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Beiräte
- den Entwurf und die Durchführung von Insolvenzplänen
- die Begleitung bei Eigenverwaltungen
- die insolvenzspezifische Vertragsgestaltung
- den Kauf aus der Insolvenz
- die strafrechtliche Beratung bei dem Vorwurf von Insolvenzdelikten