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Das Vertragsrecht regelt das Recht der Verträge.
Zur Vermeidung von Unklarheiten, die später zu einem Rechtsstreit führen können, empfiehlt es sich, wichtige Dinge im Geschäftsleben, aber auch
privat durch Vertrag zu regeln.
Ob Kaufvertrag, Schenkung, Leihe, Darlehen, Tausch, oder Dienstvertrag, für jeden Vertrag gelten besondere gesetzliche Regelungen. Dies gilt auch bei einer Abtretung, einer Aufrechnung und bei Rücktritt, insbesondere auch für das Haustürgeschäft. Weitere Schwerpunkte des Vertragsrechts sind:
Vertragsgestaltung, Vertragshaftung, Ratenzahlungsvertrag, Abzahlungsgeschäft, allgemeine Geschäftsbedingungen, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Schadensersatz, Ungerechtfertigte Bereicherung, u.a.
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